Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
In Namibia gehört Kriminalität leider in stärkerem Maß zum Alltag als in Deutschland. Leider wird dies von Besuchern erfahrungsgemäß unterschätzt. 100%ige Sicherheit gibt es nicht, aber Schönheit und Gastfreundschaft dieses Landes erfreuen umso mehr, wenn die nachfolgenden Sicherheitshinweise befolgt werden:
Grundsätzlich gilt: Folgen Sie ihrem „Bauchgefühl“, wenn Ihnen eine Situation merkwürdig vorkommt, z. B. wenn sich in der Stadt eine Gruppe von mehreren unbekannten Personen um Sie herum bildet oder wenn sich Ihnen während der Autofahrt eine unklare Situation eröffnet (z. B. verlassener Kindersitz am Straßenrand). Es kann sein, dass Sie abgelenkt oder getäuscht werden sollen, um einen Überfall zu ermöglichen. Halten Sie im Zweifel nicht an, sondern verständigen Sie die Polizei (10111).
Es ist vorgekommen, dass Touristen von der Übernahme ihres Mietwagens am Flughafen an gezielt bis vor ihre Pension/ihr Hotel verfolgt und dann direkt vor Ankunft überrascht und ausgeraubt wurden.
Ein erhöhtes Überfall-/Diebstahlrisiko besteht in Taxis, in denen sich außer dem Fahrer bereits andere Personen befinden! Fahren Sie allein in einem Taxi, so sollten Sie darauf bestehen, dass kein weiterer Fahrgast hinzusteigt.
Wenn Sie mit dem Kfz unterwegs sind, halten Sie nicht an unbewirtschafteten / unbewachten Rastplätzen an, da es dort wiederholt zu Überfällen auf Touristen gekommen ist. Fahren Sie, insbesondere in den Städten, grundsätzlich mit verriegelten Türen. Lassen Sie keine Gegenstände sichtbar im Auto liegen – auch solche nicht, die Ihnen wertlos vorkommen mögen!
Diebstähle und Raubdelikte gegen Touristen kommen nicht nur in Windhuk häufig vor, sondern auch in der Provinz (z. B. Okahandja u. a.). Von Spaziergängen in der Dunkelheit wird grundsätzlich abgeraten.
Hohes Gras und Buschland werden von Kriminellen gezielt als Sichtschutz vor und nach Überfällen genutzt.
Besondere Wachsamkeit ist auch am Geldautomaten geboten. Lassen Sie sich dort keinesfalls “helfen” oder von Umstehenden ablenken.
Achten Sie bei Kreditkartenzahlungen möglichst darauf, die Karte während des gesamten Zahlungsvorgangs im Auge zu behalten. Scheuen Sie sich ggf. nicht, im Restaurant nach dem (immer weiter verbreiteten) mobilen Kartenlesegerät zu fragen oder den/die Kellner(in) zur Kasse zu begleiten. Die Zahl der Fälle von Kreditkartenbetrug nimmt leider rapide zu; Touristen sind bevorzugte Opfer.
Lassen Sie sich nicht am Flughafen überreden, Wertsachen „aus Sicherheitsgründen“ in das einzucheckende Gepäck statt ins Handgepäck zu geben.
Reisen über Land / Straßenverkehr
In Namibia benötigen Sie einen Internationalen Führerschein (der bei Ihrer Führerscheinstelle oder über Ihren Automobil-Club beantragt werden kann). Alternativ wird auch der “normale” Führerschein akzeptiert, sofern eine amtliche englische Übersetzung mitgeführt wird. In Namibia herrscht Linksverkehr.
Von Überlandfahrten während der Dunkelheit wird abgeraten. Neben erhöhter Gefährdung durch kriminelle Übergriffe besteht das Risiko eines Verkehrsunfalls wegen unbeleuchtet abgestellter Fahrzeuge und Wildwechsel (Lebensgefahr!).
Rechnen Sie stets mit gefährlichen Überholmanövern des Gegenverkehrs in uneinsehbaren Kurven oder vor Sicht nehmenden Hügeln. Halten Sie im Stadtverkehr Abstand zu Taxis. Diese führen zur Aufnahme von Passagieren oft überraschende und völlig unberechenbare Fahrmanöver durch (z. B. Vollbremsung vor grüner Ampel).
Besondere Vorsicht wird bei Fahrten auf Schotterpisten empfohlen. Hier kommt es immer wieder – meist ohne Beteiligung anderer Parteien – zu schweren Unfällen, wenn Fahrzeuge infolge überhöhter Geschwindigkeit außer Kontrolle geraten und sich überschlagen. Zur Vermeidung gefährlicher Situationen wird daher empfohlen,
- die Fahrtgeschwindigkeit an die Straßenverhältnisse anzupassen,
- den Wagen in den Fahrspuren zu halten, da das Wechseln über die daneben befindlichen Schotter-Anhäufungen hinweg zu Schleudergefahr führt,
- nicht zu überholen, wenn eine Staubfahne des vorausfahrenden Wagens Ihnen die Sicht auf den Gegenverkehr nimmt,
- bei Überholmanövern und bei Gegenverkehr mit Steinschlag zu rechnen,
- auf Hindernisse wie Schlaglöcher, Sandverwehungen, große Steine oder Rinnen zu achten, die wegen des starken Sonnenlichts oft erst im letzten Augenblick zu erkennen sind.
Einige von Touristen weniger besuchte Gebiete im Norden Namibias zwischen der Etoscha-Pfanne und der angolanischen bzw. sambischen Grenze können in der Regenzeit, besonders in den Monaten Februar bis April, von Überschwemmungen großen Ausmaßes betroffen sein. Im Falle solcher Überschwemmungen erhöht sich – unter Umständen auch über den eigentlichen Überschwemmungszeitraum hinaus – das Malariarisko. Vor Reisen in diese Landesteile sollten daher Erkundigungen, z.B. beim namibischen Tourismusbüro, landeskundigen Reiseveranstaltern oder auch der Deutschen Botschaft, eingeholt werden.
Besonderer Hinweis zur Besichtigung touristischer Attraktionen im Grenzgebiet zu Angola
Die Grenze im Grenzgebiet zu Angola ist an verschiedenen Stellen gar nicht oder nur durch einen niedrigen Drahtzaun markiert. Wer die Grenze (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die namibische oder angolanische Grenzpolizei, Geldbuße und/oder Haftstrafe rechnen.
Allgemeine Reiseinformationen
Landeswährung ist der namibische Dollar (N$). Daneben wird im Alltag auch der südafrikanische Rand als Zahlungsmittel akzeptiert.
Mehrwerterstattung bei Ausfuhr
Die Erstattung der Mehrwertsteuer an Touristen anlässlich der Ausfuhr von Souvenirs usw. bei Abreise kann nach Berichten von Betroffenen mit praktischen administrativen Hindernissen verbunden sein (z. B. lange Bearbeitungsfristen, Ablauf von Schecks usw.). Die Deutsche Botschaft Windhuk weist vorsorglich darauf hin, dass sie über keinerlei Möglichkeiten verfügt, im konkreten Einzelfall auf das Privatunternehmen einzuwirken, das im Auftrag der namibischen Regierung die MWSt-Rückerstattung abwickelt. Um in Problemfällen bei der namibischen Seite nachhaken zu können, wird empfohlen, sich bereits beim Kauf zwei Originalrechnungen (“tax invoice” und “duplicate tax invoice”) ausstellen und beide Rechnungen vom namibischen Zoll mit einem Stempel (“zur Ausfuhr”/ “for export”) versehen zu lassen.
Fahrzeuganmietung in Namibia
Vorsicht ist geboten beim Vertragsabschluss mit hier ansässigen Mietwagenfirmen/ Versicherungen. Es wird empfohlen, bereits bei der Reservierung in Deutschland die vollständigen Vertragsbedingungen einzusehen, genauestens zu studieren und Unklarheiten vor der Vertragsakzeptanz auszuräumen (Vollkasko -und Anwendung der Vollkasko- werden in Namibia anders vereinbart als in Deutschland.).
Es werden bedauerlicherweise immer wieder Fälle bekannt, in denen Versicherungen hiesiger Mietwagenfirmen im Schadensfall die Beweislast umkehren und vom Versicherten den Nachweis verlangen, nicht fahrlässig gehandelt zu haben. Gelingt dieser Nachweis nicht, so verweigert die Versicherung oftmals jegliche Leistung und der Versicherte muss für relativ hohe Beträge aufkommen. Manche Verleiher – auch renommierte Firmen – schrecken nicht davor zurück, im Nichtzahlungsfall mit drastischen Maßnahmen – wie Erlangung eines Haftbefehls – den Versicherten an der Ausreise zu hindern.
Falls Sie einen Mietwagen nutzen (möglichst eines Autovermieters, der Mitglied der namibischen Vereinigung der Autovermieter – CARAN – ist), kontrollieren Sie vor Fahrtantritt unbedingt Bremsen und Reifenzustand auf ihre Zuverlässigkeit. Wegen der häufigen Reifenpannen auf Schotterpisten (Werkzeug/Wagenheber vorführen lassen!) sollten Sie zwei Reserveräder mitführen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche können für kurzfristige Aufenthalte von bis zu 90 Tagen im Jahr zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken (nicht: Arbeitsaufnahme!) ohne Visum einreisen. Ein gebührenfreier Einreisestempel (Visitors Entry Permit) wird bei Ankunft an allen offiziellen Grenzübergängen erteilt. Dies gilt auch für Inhaber von Diplomatenpässen. Inhaber von Dienstpässen sollten sich vorab sicherheitshalber ein Visum von der namibischen Botschaft in Berlin erteilen lassen.
Der Einreisestempel “Visitors Entry Permit” kann für einen Zeitraum bis zu 90 Tagen erteilt werden. Dies muss jedoch nicht zwingend der Fall sein. In der Regel wird die Gültigkeitsdauer auf den Zeitraum des tatsächlich beabsichtigten Aufenthalts begrenzt, der sich aus dem Rückflugdatum ergibt. Es wird jedoch dringend empfohlen, sofort bei Einreise zu kontrollieren, ob mindestens soviele Aufenthaltstage genehmigt wurden wie tatsächlich benötigt. Eine – auch unbeabsichtigte – Überziehung der Aufenthaltsgenehmigung kann zur Verhängung drastischer (Haft-) Strafen führen. Falls sich während des Aufenthalts die Notwendigkeit zur Verlängerung ergibt – z. B. im Krankheitsfall -, so sollte unbedingt rechtzeitig eine Verlängerung des Visums beim “Ministry of Home Affairs”, Independence Avenue/Ecke Kasino Str., Windhuk, beantragt werden.
In allen anderen Fällen – auch wenn unbezahlte Tätigkeiten wie Praktika, Studienaufenthalte, Freiwilligendienste o. ä. beabsichtigt sind – ist ein Visum erforderlich, das frühzeitig vor Einreise bei der Botschaft Namibias beantragt werden muss: Botschaft der Republik Namibia, Reichsstraße 17 14052 Berlin, Tel.: 030 / 254 09 50, Fax: 030 / 254 09 555
Von dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen zu den namibischen Einreisebestimmungen. Die Deutsche Botschaft Windhuk rät dringend von dem Versuch ab, das Visumverfahren dadurch zu „vereinfachen“, dass die Einreise als Tourist erfolgt und das Visum unter Änderung des Aufenthaltszwecks erst danach beim Ministry of Home Affairs beantragt wird.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen |
Reisepass | ja, gültig mindestens 6 Monate über Reise hinaus, mindestens zwei freie Seiten |
Vorläufiger Reisepass | ja, gültig mindestens 6 Monate über Reise hinaus, mindestens zwei freie Seiten |
Personalausweis | NEIN |
Vorläufiger Personalausweis | NEIN |
Weitere Anmerkungen | Reisedokumente müssen in einwandfreiem Zustand sein, sie dürfen weder beschädigt (beispielsweise eingerissen, geknickt, selbst „repariert“ oder auch versehentlich gewaschen) noch durch Verschmutzung un- oder schwer leserlich sein. |
Reisedokumente Kinder/Jugendliche | |
Kinderreisepass | ja, gültig mindestens 6 Monate über Reise hinaus, mindestens zwei freie Seiten |
Reisepass | ja, gültig mindestens 6 Monate über Reise hinaus, mindestens zwei freie Seiten |
Personalausweis | NEIN |
Vorläufiger Personalausweis | NEIN |
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) | NEIN |
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | ja, mit Bild, gültig mindestens 6 Monate über Reise hinaus, mit ausreichendem Platz für Ein- und Ausreisestempel (ansonsten Zurückweisung an der Grenze!) |
Weitere Anmerkungen: | Reisedokumente müssen in einwandfreiem Zustand sein, sie dürfen weder beschädigt (beispielsweise eingerissen, geknickt, selbst „repariert“ oder auch versehentlich gewaschen) noch durch Verschmutzung un- oder schwer leserlich sein. |
Besondere Zollvorschriften
Besucher sollten sich mit den namibischen Zollbehörden oder der namibischen Botschaft in Berlin in Verbindung setzen, um in Erfahrung zu bringen, bis zu welchen Mengen/Werten Güter, die grundsätzlich zollpflichtig sind (z.B. Wein, Spirituosen, Zigaretten, Parfüm) zollfrei eingeführt werden dürfen. Auskünfte zu Devisenbeschränkungen (insbesondere Einfuhrbeschränkungen für N$) können bei den namibischen Behörden erfragt werden.
Jagdwaffen müssen bei der Einreise an einem speziell eingerichteten Schalter im Gepäckabholbereich des Flughafens vorgezeigt werden. Die Nummer der Waffen wird in ein dort ausliegendes Antragsformular eingetragen. Aufgrund des Antrags wird dann sofort eine zeitlich begrenzte Waffenlizenz für Namibia erteilt. Die Einfuhr von Faustfeuerwaffen ist nicht gestattet.
Ein gültiger Jagdschein des Heimatlandes ist nicht erforderlich: Ausländische Jäger dürfen nur zusammen mit einem namibischen, staatlich lizenzierten Jagdführer bzw. Berufsjäger jagen. Dieser beschafft für die Jäger die nötige Jagderlaubnis vom namibischen Ministerium für Umwelt und Tourismus.
Bei der Ausfuhr von Antiquitäten und Souvenirs sind die Bestimmungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) zu beachten. Produkte aus in Annex I zu diesem Übereinkommen aufgeführten Tieren dürfen nicht aus Namibia ausgeführt werden. Dies gilt auch, wenn sie in Schmuck oder Kleidung eingearbeitet sind (z. B. Elefantenhaarschmuck). Eine Ausfuhr von Produkten aus Tieren, die in Annex II aufgeführt sind, kommt möglicherweise mit einer entsprechenden Genehmigung in Frage. Hierüber sollten Sie sich aber vor dem Kauf durch Rückfrage bei den namibischen Behörden oder beim deutschen Zoll www.zoll.de vergewissern. Die Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung aus Namibia beinhaltet nicht automatisch die Einfuhrgenehmigung nach Deutschland. Nähere Informationen unter www.cites.org
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Homosexuelle Handlungen können strafrechtlich verfolgt werden. Der Botschaft sind allerdings aus den letzten Jahren keine Fälle bekannt, in denen eine solche strafrechtliche Verfolgung tatsächlich stattgefunden hat.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet gefordert. Bei der Einreise aus Deutschland ist das nicht erforderlich.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt weiterhin die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe http://www.rki.de
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Tollwut empfohlen.
Malaria
Eine hohes Risiko besteht ganzjährig entlang des Kawango und Kunene sowie im Caprivi-Streifen.
Ein mittleres Risiko (höher in der Regenzeit, geringer in der Trockenzeit) besteht im Norden und Nordosten des Landes mit den Provinzen Omusati, Oshana (östliches Ovamboland) Ohangwena, Oshikoto (nördliche Etosha-Pfanne) sowie in den nordöstlichen Teilen von Otjozondjupa und Omaheke.
Ein geringes Risiko besteht in den anschließenden Landesteilen nach Süden auslaufend.
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
- körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.
HIV/AIDS
ist im Lande ein großes Problem. Das HIV-Vorkommen in der Bevölkerung liegt bei über 19%. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. In den letzten Jahren ist es wiederholt, v.a. im Norden, zu einer Häufung von Cholerafällen gekommen.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Gesundheitsgefahren
Die UV-Strahlung in Namibia ist sehr hoch. Zum Schutz von Haut und Augen sind Sonnenschutz wie bedeckende Kleidung, Hut, Sonnenbrille und Sunblocker daher unbedingt erforderlich.
Im Land gibt es weitere Erkrankungen wie: Hepatitis A und B, Typhus, Brucellose, Leishmaniasis, Krim-Kongo-hämorrhagisches Fieber, Schlafkrankheit, Pest, Tuberkulose, Bilharziose, Tollwut und venerische Erkrankungen.
Die medizinische Versorgung in den städtischen Bereichen liegt grundsätzlich weit über dem afrikanischen Durchschnitt. In allen größeren Orten findet man Krankenhäuser und Apotheken. Die Ärzte stehen im Telefonbuch ganz vorn unter ”Medical Practitioners”. Die deutsche Botschaft in Windhuk hat eine Liste deutschsprachiger Ärzte. Hierzu können auch Ihre Autoclubs Auskunft geben.
Der Abschluss einer Auslandskranken- und Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland und längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten; für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen des Reisenden zu nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist unerlässlich;
- trotz größtmöglicher Bemühungen nicht unbedingt umfassend, genau und aktuell.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
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